FAQ
Warum in Montenegro kaufen?
Montenegro wurde kürzlich zu den Top 5 der Touristen-Hotspots in Europa gezählt; sein Wachstum in den letzten Jahren ist ungebrochen. Mit seiner langen, herrlichen Küste und seiner üppigen Natur – es ist das siebtgrößte Land der Welt mit der größten Anzahl von UNESCO-geschützten Gebieten pro Quadratmeter und beherbergt den tiefsten Canyon Europas – den zweittiefsten der Welt direkt nach dem Grand Canyon –, bezaubert es sowohl Touristen als auch Investoren gleichermaßen.
Als EU-Kandidat, der voraussichtlich schon 2025 der EU beitreten wird, und mit einem günstigen Gesetz für ausländische Investitionen mit einem der niedrigsten Steuersätze in Europa (9–15 %) ist Montenegro ein stabiles und lukratives Land für Investitionen und Unternehmen geworden und wird voraussichtlich im nächsten Jahrzehnt die am schnellsten wachsende Tourismuswirtschaft der Welt werden. In den letzten Jahren ist Montenegro auch zu einem der Spitzenreiter auf dem Balkan geworden, wenn es um Großinvestitionen geht. Im vergangenen Jahr stiegen die ausländischen Direktinvestitionen um 161,3 Millionen, wobei Investitionen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, Aserbaidschan, der Türkei, den USA und weiteren Ländern kamen.
Genießen Sie die einfache Anreise ins Land – nur 3 Stunden von London entfernt – über einen der 3 wichtigsten internationalen Flughäfen in Podgorica, Tivat und Dubrovnik, Kroatien. Die Küste genießt ein warmes Klima im Sommer und ein mildes Klima im Winter mit über 240 Sonnentagen im Jahr. Es gibt über 100 Strände, 5 Nationalparks und 4 UNESCO-Stätten, und zusammen mit den Skizentren in den Bergstädten Kolasin und Zabljak ist Montenegro das ganze Jahr über ein Hotspot.
Wie wird der Kauf einer Immobilie für mich ablaufen?
Was den Kauf einer Immobilie in Montenegro betrifft, ist der Vorgang ziemlich schnell und einfach, insbesondere im Vergleich zum Verfahren in Großbritannien.
Der Prozess ist wie folgt –
Vereinbaren Sie mit dem Verkäufer einen Preis und prüfen Sie anschließend alle notwendigen Unterlagen wie Eigentumsurkunden etc. und verhandeln Sie die Vertragsbedingungen.
Der Makler verlangt dann eine Anzahlung, um die Immobilie vom Markt zu nehmen.
Der Vertrag wird dann bei einem vereinbarten Notar unterzeichnet. Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer müssen anwesend sein. Wenn einer von ihnen nicht anwesend sein kann, kann der Vertrag von einer Person unterzeichnet werden, die eine Vollmacht besitzt.
Sobald der Vertrag unterzeichnet wurde, muss der Rest des Kaufpreises entweder direkt an den Verkäufer oder in einigen Fällen an das Treuhandkonto des Notars gezahlt werden. Dies hängt davon ab, was im Vertrag vereinbart wurde. Es wird auch eine vereinbarte Frist festgelegt, innerhalb derer Sie die Zahlung abschließen müssen.
Sobald die vollständige Zahlung beim Verkäufer eingegangen ist, werden die Dokumente vom Notar verschickt, damit mit der Bearbeitung der Eigentumsänderung begonnen werden kann.
Innerhalb von 15 Tagen muss dann eine Kaufsteuer von 3 % bezahlt werden (Stempelsteuer).
Anschließend können Sie sämtliche Nebenkostenabrechnungen etc. auf Ihren Namen umschreiben.
Fallen beim Immobilienkauf zusätzliche Kosten an?
Beim Kauf einer Immobilie fallen immer zusätzliche Gebühren zusätzlich zum endgültigen Kaufpreis an. Die wichtigsten Gebühren sind die Kaufsteuer (Stempelsteuer), die 3 % des Immobilienwerts beträgt, sowie die Notar- und Anwaltskosten. Die Notarkosten variieren je nachdem, welchen Notar Sie beauftragen und wie hoch der Immobilienwert ist. Sie liegen normalerweise im Durchschnitt zwischen 400 € und 800 €, können aber auch höher sein, wenn der Immobilienpreis viel höher ist. Die Anwaltskosten beginnen normalerweise bei etwa 1.500 €, hängen aber auch wieder davon ab, wie viel der Anwalt für Sie tun soll. Eine weitere Gebühr, die Sie beachten sollten, sind etwaige Bankgebühren, wenn Sie Geld aus einem anderen Land nach Montenegro überweisen. Diese variieren ebenfalls je nach Land und Bank. Wenn der Käufer nicht aus Montenegro stammt und die Sprache nicht spricht, muss bei der Unterzeichnung des Vertrags ein Übersetzer anwesend sein. Diese Gebühr hängt wiederum vom verwendeten Übersetzer ab, kann aber ab 50 € pro Stunde betragen. Eine Übersetzung des Vertrags ist ebenfalls erforderlich und kann ab 15 € pro Seite kosten.
Sollte ich für den Kauf einer Immobilie einen Anwalt beauftragen?
Wenn Sie zum ersten Mal eine Immobilie in Montenegro kaufen und sich nicht sicher sind, wie der Prozess ablaufen wird, oder keine Zeit haben, in Montenegro zu sein, um alle Dokumente zu unterzeichnen oder fertigzustellen, empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall, einen Anwalt zu beauftragen, da dieser alles erledigen kann, von der Aushandlung der Vertragsbedingungen über die Übernahme Ihrer Vollmacht bis hin zur Änderung der Urkunden und Nebenkostenrechnungen auf Ihren Namen nach dem Kauf. Die Beauftragung eines Anwalts gibt Ihnen auch die Gewissheit, dass alles pünktlich und korrekt erledigt wird.
Allerdings ist ein Anwalt in Montenegro beim Immobilienkauf nicht unbedingt erforderlich. Wenn Sie Einheimische kennen, die den Prozess selbst durchlaufen haben und Ihnen Ratschläge geben können oder gerne während des gesamten Prozesses in Montenegro sind und alles selbst erledigen, müssen Sie keinen Anwalt beauftragen.
Welche Unterlagen benötige ich für eine Aufenthaltserlaubnis und wie kann ich diese beantragen?
Sobald Sie den Kauf abgeschlossen und alle Unterlagen für Ihre Immobilie erhalten haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die folgenden Dokumente müssen Sie zur Beantragung mitbringen:
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Liste Nepokretnosti als Eigentumsnachweis – diese darf nicht älter als 6 Monate sein.
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Nachweis über einen Betrag von 3.500 € auf einem montenegrinischen Bankkonto.
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Nachweis einer mindestens einmonatigen Krankenversicherung in Montenegro.
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Kopien des Reisepasses
Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland als Nachweis für die fehlende Vorstrafenlage – auch dieses darf nicht älter als 6 Monate sein und muss amtlich übersetzt sein.
Sobald alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden, beginnt der Prozess, der zwischen 4 und 6 Wochen dauern kann. Die Aufenthaltserlaubnis ist 12 Monate gültig und muss jedes Jahr erneuert werden.
Wer hat Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis?
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Ausländische Staatsbürger mit einem Anteil von mindestens 50 % an einer Immobilie in Montenegro.
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Kinder und Ehepartner eines Erlaubnisinhabers.
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Jeder, der sich seit mehr als 5 Jahren mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Montenegro aufhält.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann nur mit dem Erwerb einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie erteilt werden. Dazu zählen Häuser und Wohnungen, Hotels oder Gewerbeeinheiten wie Geschäfte, Büros etc.
Arten von Aufenthaltsgenehmigungen
Einzelpersonen können innerhalb von etwa 1-2 Monaten Einwohner Montenegros werden und sich auf verschiedenen Wegen bewerben: vom Besitz eines Unternehmens oder einer Immobilie über eine Anstellung bei einem montenegrinischen Unternehmen bis hin zum Studium an einer Universität in Montenegro. Hier werden wir einige der Grundlagen für jeden dieser Wege durchgehen.
Voraussetzungen für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis
Um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Einzelpersonen wählen, auf welchem Weg sie sich bewerben möchten:
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Der Kauf von Immobilien
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Eröffnung eines Unternehmens in Montenegro
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Einen Arbeitsvertrag mit einem montenegrinischen Unternehmen haben
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Nachweis eines Studiums in Montenegro
So erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis
Beantragen Sie eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis und verlängern Sie diese jährlich um fünf Jahre.
Beantragen Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, nachdem Sie 5 Jahre lang eine befristete Aufenthaltserlaubnis hatten.
Nach 10 Jahren – 5 Jahre mit befristetem und 5 Jahre mit unbefristetem Aufenthalt – können Sie die Staatsbürgerschaft beantragen.
Fristen für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis
Alle Antragsteller müssen ein ausgefülltes Antragsformular zusammen mit den Gebühren und allen erforderlichen und im folgenden Abschnitt aufgeführten Belegen einreichen. Erfolgreiche Antragsteller erhalten ihre Genehmigung innerhalb von ca. 1-2 Monaten nach der Antragstellung. Die Genehmigung ist ein Jahr gültig und muss jährlich erneuert werden. Nach fünf Jahren mit einer befristeten Genehmigung können Antragsteller jedoch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Welche Unterlagen benötigen Sie für den Antrag auf eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis?
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Nachweis, dass Sie während Ihres Aufenthalts in Montenegro einen Wohnsitz haben, entweder als Eigentümer einer Immobilie oder als Nachweis für einen Vertrag mit einem Vermieter für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr.
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Strafregisterauszug aus Ihrem Heimatland, der nicht älter als 6 Monate ist
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Nachweis einer Beschäftigung in Montenegro oder einer Unternehmensgründung
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Bildungsnachweis – ein Abschluss oder Ähnliches
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Eine Fotokopie Ihres gültigen Reisepasses
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Nachweis über die Einzahlung von mindestens 3.000 € auf ein montenegrinisches Bankkonto.
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Eine Kopie der Geburtsurkunde
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Krankenversicherung in Montenegro
Bitte beachten Sie auch, dass alle Dokumente, die in einem Land außerhalb Montenegros ausgestellt und in einer anderen Sprache als Montenegrinisch verfasst sind, in Montenegro von einem beeidigten Übersetzer übersetzt und abgestempelt werden müssen.
Zusammenfassend sind die grundlegenden Dokumente und Nachweise, die Sie benötigen, entweder ein Nachweis über den Besitz eines Unternehmens/Grundstücks, oder dass Sie von einem Unternehmen in Montenegro angestellt wurden, oder ein Nachweis, dass Sie in Montenegro studieren werden.
Daueraufenthalt
Wenn Sie nach 5 Jahren mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, ändern sich einige Dinge, das Antragsverfahren ist jedoch fast dasselbe. Sobald Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können Sie:
Behalten Sie die gleiche Genehmigung 5 Jahre lang, ohne sie erneuern zu müssen
Sie haben das Recht, Montenegro für jeweils mehr als einen Monat zu verlassen.
Aufenthaltserlaubnis für Firmeninhaber
Um durch die Gründung eines Unternehmens eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, muss sich die Person, die das Unternehmen gründet, selbst zum Geschäftsführer ernennen und sich selbst ein monatliches Gehalt zahlen. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass man Büroräume besitzt oder mietet und ein persönliches/geschäftliches Bankkonto in Montenegro hat. Mit einigen weiteren Anforderungen und einer Gebühr können Einzelpersonen auf diese Weise relativ einfach und schnell eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten.
Im Folgenden sind einige grundlegende Dinge aufgeführt, die Antragsteller für eine Aufenthaltserlaubnis als Geschäftsinhaber benötigen:
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Eröffnen Sie ein Unternehmen in Montenegro
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Ernennen Sie sich selbst zum Direktor
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Eröffnen Sie ein persönliches/geschäftliches montenegrinisches Bankkonto
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Mieten/kaufen Sie Büroräume, von denen aus Sie Ihre Geschäfte abwickeln – diese dürfen nicht mit Ihrem persönlichen Wohnraum identisch sein.
Die jährlichen Kosten für ein Unternehmen in Montenegro beginnen bei etwa 3.000 € und steigen je nach Jahreseinkommen.
Egal welchen Weg Sie wählen, wir empfehlen Ihnen immer, sich bei der Einholung von Genehmigungen von einem Anwalt oder einer spezialisierten Agentur beraten und helfen zu lassen, da dies nicht nur den Prozess beschleunigen kann, sondern Ihnen auch Sicherheit während Ihres Umzugs nach Montenegro garantiert.